Sie haben Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft?
„§ 5 der Satzung "Beginn/Ende der Mitgliedschaft"
1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittel-Stimmenmehrheit. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
Die Initiative geht üblicherweise folgendermaßen vor, um Mitglieder in die Initiative aufzunehmen:
Der/die Interessierte nimmt zunächst als Gastaussteller an der jährlichen stattfindenden Herbstausstellung "Hennefer Kunsttage" teil. Hierzu bewirbt er sich im April/Mai des Jahres um Teilnahme mit einer typischen Auswahl seiner Werke (4-6 Werke im Original). Die Initiativemitglieder entscheiden anhand der Werke und der Vita über die Möglichkeit der Teilnahme.
- Er/Sie bekundet nach der Teilnahme sein/ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Vorstand.
- Bei andauerndem Interesse stellt der/die Interessierte einen schriftliche Beitrittserklärungan den Vorstand, die nächste Mitgliederversammlung entscheidet über diesen Antrag. Bei positivem Votum wird der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr (i.d.R. Kalenderjahr nach dem Probejahr) fällig.