Sie haben Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft?


㤠5 der Satzung "Beginn/Ende der Mitgliedschaft"

1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittel-Stimmenmehrheit. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

 


Die Initiative geht üblicherweise folgendermaßen vor, um Mitglieder in die Initiative aufzunehmen:


Der/die Interessierte nimmt zunächst als Gastaussteller an der jährlichen stattfindenden Herbstausstellung "Hennefer Kunsttage" teil. Hierzu bewirbt er sich im April/Mai des Jahres um Teilnahme mit einer typischen Auswahl seiner Werke (4-6 Werke im Original). Die Initiativemitglieder entscheiden anhand der Werke und der Vita über die Möglichkeit der Teilnahme.

- Er/Sie bekundet nach der Teilnahme sein/ihr Interesse an einer Mitgliedschaft beim Vorstand.

- Bei andauerndem Interesse stellt der/die Interessierte einen schriftliche Beitrittserklärungan den Vorstand, die nächste Mitgliederversammlung entscheidet über diesen Antrag. Bei positivem Votum wird der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr (i.d.R. Kalenderjahr nach dem Probejahr) fällig.

Wer kommt rein

Was ist neu

Wo ist was

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